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Hausverwaltung:
Verwaltung von Eigentümergemeinschaften
Grundleistungen:
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Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die
unabdingbaren, in § 27 Abs. 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen
Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine
sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
1 Wirtschaftsplan
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Die Verwalterin erstellt einen Wirtschaftsplan je Wirtschaftsjahr einschl. gem.
§ 28 WEG je Sonder-/Teileigentum.
2 Jahresabrechnung
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Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und
Ausgaben im Abrechnungszeitraum für jedes Sonder-/Teileigentum auf der
Basis der Gemeinschaftsordnung oder sonstigen, durch
Vereinbarung/Beschlussfassung.
3 Eigentümerversammlung und Niederschrift
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Die Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung erfolgt bis zum
Ende des II. Quartals nach Abschluss des Wirtschaftsjahrs.
4 Hausordnung
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Die Verwalterin sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-
/Nutzungs-ordnungen.
5 Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
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Die Verwalterin betreut und überwacht die Leistungen der Vertragspartner
der Eigentümergemeinschaft.
6 Geldverwaltung
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Die Verwalterin legt die gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und
Anlagekonten bei einer deutschen Bank nach ihrer Wahl getrennt von ihrem
eigenen Vermögen und dem anderer Gemeinschaften an. Sie führt die
Konten unter dem Namen der Eigentümergemeinschaft. Sie verwaltet die
Gelder nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.
7 Rechnungskontrolle und -Anweisung
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Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und
Reparaturrechnungen, Hauswart- und Bargeldkassen durch.
8 Buchführung
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Einrichtung einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte
Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere
Eigentümergemeinschaften ein. Diese beinhaltet insbesondere:
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das Führen und Abrechnen von
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Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum;
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Einnahmekonten für Erträge;
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Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer);
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Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel;
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Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung);
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Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen
Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge;
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das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und
Abrechnungsergebnisse;
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das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;
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die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden
der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte
Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten
Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.
9 Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
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Anwesenheit vor Ort
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Sonderfachleute
10 Abwicklung von Schadensfällen
11 Instandhaltung und Instandsetzung
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Instandhaltung und Instandsetzung in dringenden Fällen
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Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund Beschlussfassung
12 Allgemeine Leistungen
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Durchführung den Telefon- und Schriftverkehr mit den
Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für
gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im Rahmen der aufgeführten
Grundleistungen veranlasst wurde.