 
 
 
 
Hausverwaltung 
 
Mietverwaltung 
 
Allgemeine Aufgaben 
 
Der Eigentümer überträgt dem Verwalter die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur 
ordnungsgemäßen Verwaltung des oben bezeichneten Objektes notwendig sind. Der 
Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen des Eigentümers zu vertreten. 
 
 
Spezielle Aufgaben 
 
Kaufmännische Verwaltung: 
- 
Wahrnehmung der Rechte des Eigentümers gegenüber allen Behörden 
einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken- und Darlehensgläubigern, 
Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern; 
- 
Abschluss und Kündigungen von Mietverträgen; 
- 
gesamtes Mietinkasso einschließlich aller Umlagen; 
- 
Verwaltung von Mietkautionen;  
- 
Überprüfung der Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten sowie 
deren Umsetzung; 
- 
Betriebs-, Heiz, und Warmwasserkostenabrechnungen; 
- 
ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes; 
- 
Prüfung von Versicherungsverträgen; 
- 
Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern; 
- 
Einstellung oder Entlassung von Hilfskräften; 
- 
Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus 
dem Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben, sowie für Räumungsklagen 
und schließlich für die Durchsetzung der Rechte des Eigentümers im 
Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des 
Vertragsobjektes; 
- 
Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten, die für die 
ordnungsgemäße Bewirtschaftung und die Ausstattung des Hausmeisters 
erforderlich sind. 
 
Technische Verwaltung: 
- 
Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger 
Reparaturmaßnahmen; 
- 
Abschluss von Wartungs- und Ableseverträgen; 
- 
Aufstellung periodischer Instandhaltungspläne in Absprache mit dem 
Eigentümer;