Hausverwaltung
Mietverwaltung
Allgemeine Aufgaben
Der Eigentümer überträgt dem Verwalter die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur
ordnungsgemäßen Verwaltung des oben bezeichneten Objektes notwendig sind. Der
Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen des Eigentümers zu vertreten.
Spezielle Aufgaben
Kaufmännische Verwaltung:
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Wahrnehmung der Rechte des Eigentümers gegenüber allen Behörden
einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken- und Darlehensgläubigern,
Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern;
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Abschluss und Kündigungen von Mietverträgen;
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gesamtes Mietinkasso einschließlich aller Umlagen;
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Verwaltung von Mietkautionen;
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Überprüfung der Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten sowie
deren Umsetzung;
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Betriebs-, Heiz, und Warmwasserkostenabrechnungen;
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ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes;
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Prüfung von Versicherungsverträgen;
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Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern;
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Einstellung oder Entlassung von Hilfskräften;
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Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus
dem Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben, sowie für Räumungsklagen
und schließlich für die Durchsetzung der Rechte des Eigentümers im
Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des
Vertragsobjektes;
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Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten, die für die
ordnungsgemäße Bewirtschaftung und die Ausstattung des Hausmeisters
erforderlich sind.
Technische Verwaltung:
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Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger
Reparaturmaßnahmen;
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Abschluss von Wartungs- und Ableseverträgen;
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Aufstellung periodischer Instandhaltungspläne in Absprache mit dem
Eigentümer;